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Datenübermittlung ins Ausland

D-08 · v1.0 · veröffentlicht

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DokumentcodeD-08
DokumentnameDatenübermittlung ins Ausland
Versionv1.0
Veröffentlichungsdatum2026-09-25
RechtsgrundlageArt. 16 DSG und Art. 17 DSG; DSV; soweit EU: Kapitel V DSGVO (Art. 44–49)
AnzeigeortAnhang zu D-06 · Seite «Datenübermittlung ins Ausland» · Link im Cookie-Banner
Statusv1.0 veröffentlicht (2026-09-25)

1. Zweck dieses Dokuments

Werden Personendaten aus der Schweiz ins Ausland bekanntgegeben, gelten Art. 16 DSG und Art. 17 DSG. Beim Betrieb von mybusyness finden Bekanntgaben ins Ausland statt. Dieses Dokument zeigt offen, welche Daten an wen, zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage gehen.

Die Kundendaten der Region Schweiz werden auf Servern in der Schweiz gespeichert und gesichert und verlassen die Schweiz nicht; die einzigen Ausnahmen sind in D-08 abschliessend aufgeführt. Diese Ausnahmen sind die in Abschnitt 4 aufgeführten Übermittlungen; es gibt keine weiteren.

2. Begriffe (einmalig)

  1. Bekanntgabe ins Ausland: Übermitteln von Personendaten an eine Person oder einen Server ausserhalb der Schweiz oder Zugänglichmachen aus dem Ausland.
  2. Angemessener Schutz: Ein Datenschutzniveau im Empfängerstaat, das der Bundesrat als angemessen festgestellt hat (Art. 16 Abs. 1 DSG; DSV).
  3. Geeignete Garantien: Vertragliche Garantien, wenn kein angemessener Schutz festgestellt ist, insbesondere Standardvertragsklauseln (Art. 16 Abs. 2 DSG).
  4. Maskierung: Ersetzen von Identifikationsdaten durch Platzhalter wie [AHV-001] vor dem externen Aufruf.

3. Rechtsrahmen

Stufe 1 — Angemessener Schutz (Art. 16 Abs. 1 DSG). Hat der Bundesrat für einen Staat einen angemessenen Schutz festgestellt, ist die Bekanntgabe dorthin zulässig.

Stufe 2 — Geeignete Garantien (Art. 16 Abs. 2 DSG). Fehlt ein angemessener Schutz, dürfen Personendaten bekanntgegeben werden, wenn geeignete Garantien bestehen, insbesondere Standardvertragsklauseln gemäss Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Europäischen Kommission vom 4. Juni 2021, vom EDÖB anerkannt.

Stufe 3 — Ausnahmen (Art. 17 DSG). Ohne angemessenen Schutz und ohne Garantien ist eine Bekanntgabe nur in den gesetzlichen Ausnahmefällen zulässig, darunter die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person.

Soweit Personen in der EU angesprochen werden, gelten für Übermittlungen in Drittländer zusätzlich die Regeln von Kapitel V DSGVO (Art. 44–49).

Einordnung: Die Übermittlung an Cloud-Sprachmodelle ist fortlaufend; massgebend sind deshalb die Standardvertragsklauseln (Stufe 2). Die Übermittlung durch Mess-Cookies beruht auf der Einwilligung der Besucherin bzw. des Besuchers und findet ohne Einwilligung gar nicht statt.

4. Inventar der Übermittlungen

4.1 Cloud-Sprachmodelle

ThemaInhalt
Was geht hinausText, der für die Vorbereitung eines Auftrags an ein Modell gesendet wird — nur maskiert und nur Inhalte der Klassen D0–D2
Was nicht hinausgehtInhalte der Klassen D3 und D4 (nur an ein lokales Modell), Inhalte der Klasse D5 (an kein Modell), die maskierten Identifikationsdaten selbst, die Zuordnungstabelle der Maskierung
ZweckEine begrenzte Zahl von Auftragsarten, z. B. Zusammenfassen von Text, Herausarbeiten von Vertragsklauseln, Beantworten von Abteilungsfragen
EmpfängerDer Anbieter des Modells; er ergibt sich aus der Modellkonfiguration des Produkts und ist nicht im Code festgelegt. Die derzeit genutzten Anbieter haben ihren Sitz in den USA.
MechanismusStufe 2 — Standardvertragsklauseln. Ohne abgeschlossene Standardvertragsklauseln findet diese Übermittlung nicht statt.
HäufigkeitFortlaufend (bei Nutzung)

RISIKOMINDERNDE MASSNAHMEN (im Code gemessen):

  1. Maskierung vor dem Aufruf: türkische Identifikationsnummer, AHV-Nummer, BSN und IBAN mit Prüfziffernkontrolle; dazu Telefon, E-Mail, Steuernummer, Kartennummer und schlüsselähnliche Zeichenfolgen.
  2. Klassifizierung D0–D5 und Weiterleitung; D5 geht an kein Modell.
  3. Die Zuordnungstabelle wird verschlüsselt gespeichert und nach 24 Stunden vernichtet; sie verlässt das System nie.
  4. Eine Aufgabe für ein lokales Modell erzeugt ohne lokales Modell einen sichtbaren Fehler; kein stiller Wechsel in die Cloud.
  5. Ein grosser Teil der Arbeit des Produkts nutzt kein Modell; dabei findet keine Übermittlung statt.
  6. Bei der Datenübernahme per Excel oder CSV verlässt keine einzige Zeile das System.

EHRLICHE GRENZE: Die Maskierung entfernt Identifikationsdaten, anonymisiert aber keinen freien Text. Ein Vertragsabsatz oder eine Korrespondenz kann nach der Maskierung weiterhin Personendaten enthalten und über den Zusammenhang eine Person bestimmbar machen. Diese Übermittlung wird deshalb als Bekanntgabe von Personendaten behandelt.

4.2 Website-Server in der Türkei

ThemaInhalt
WasSeitenanfragen an die Website (einschliesslich der Seiten unter /ch), Serverzugriffsprotokoll mit maskierter IP-Adresse, Einwilligungsnachweis (Einwilligungskennung, Zeitpunkt, Dokumentcode + Version + Region, gesalzener IP-Hash — nie die rohe IP-Adresse, Browser-Zusammenfassung (Browserfamilie und Plattform), Entscheid), E-Mails an uns
WieDie Website wird von einem Server in der Türkei ausgeliefert; Ihr Browser sendet seine Anfragen direkt an diesen Server
ZweckBetrieb der Website, Sicherheit, Nachweis der Einwilligung, Beantwortung von Anfragen
EmpfängerTopluyıldız Danışmanlık A.Ş. als Verantwortliche mit Sitz in der Türkei
Nicht betroffenDie Kundendaten der Anwendung — sie bleiben auf den Servern in der Schweiz

4.3 Google Analytics

ThemaInhalt
WasIP-Adresse, Geräte- und Browserangaben, Nutzungsdaten, Cookie-Kennung
ZweckMessung der Website-Nutzung
EmpfängerGoogle Ireland Limited und Google LLC (USA)
MechanismusStufe 3 — ausdrückliche Einwilligung der Besucherin bzw. des Besuchers (D-04). Ohne Einwilligung wird das Tag nicht geladen und findet keine Übermittlung statt.
ZusatzmassnahmeDas Tag startet mit allen Einwilligungssignalen im Zustand «abgelehnt»

4.4 E-Mail-Versand

ThemaInhalt
HeuteFür den E-Mail-Versand wird derzeit kein Drittanbieter eingesetzt; über diesen Weg findet keine Übermittlung statt.
KünftigWird ein Anbieter ausgewählt, wird dieses Dokument vor Inbetriebnahme aktualisiert.

4.5 Betrieb und Wartung aus der Türkei

ThemaInhalt
WasZugriff auf die Systemdaten auf den Servern in der Schweiz, soweit für Betrieb, Wartung und Support nötig
WieFernzugriff aus der Türkei; die Daten bleiben auf den Servern in der Schweiz gespeichert
EmpfängerTopluyıldız Danışmanlık A.Ş. (Türkei)
MechanismusStufe 2 — Standardvertragsklauseln als Bestandteil des Auftragsverarbeitungsvertrags (D-07 Artikel 10)

4.6 Vom Kunden verbundene Dienste

ThemaInhalt
WasNur die Datensätze der jeweiligen Integration
Wer entscheidetDer Kunde verbindet einen Dienst mit seinem eigenen Schlüssel und entscheidet damit selbst über diese Bekanntgabe. Hat der Dienst seinen Sitz ausserhalb der Schweiz, ist der Kunde als Verantwortlicher für die Grundlage nach Art. 16 DSG und Art. 17 DSG zuständig.

5. Kontrollliste vor jeder Übermittlung

Bevor eine Übermittlung beginnt, muss Folgendes erfüllt sein:

#KontrolleBetrifft
1Mit dem Empfänger sind Standardvertragsklauseln abgeschlossen4.1, 4.5
2Die Übermittlung ist in D-01, D-02 und D-09 nach Empfänger und Zweck aufgeführtAlle
3Beruht die Übermittlung auf Einwilligung, wurde diese gemäss D-04 eingeholt und aufgezeichnet4.3
4Aufbewahrungsdauer und Vernichtungsweise beim Empfänger sind schriftlich festgehalten4.1
5Ein neuer Empfänger ist zuerst in dieses Inventar aufgenommenAlle

6. Änderungen

6.1. Neue Empfänger, ein Wechsel des Empfängers oder zusätzliche Datenkategorien erfordern eine Aktualisierung dieses Dokuments.

6.2. Bei einer Aktualisierung wird die Versionsnummer erhöht, die Datenschutzhinweise werden angepasst und — falls nötig — neue Standardvertragsklauseln abgeschlossen.

6.3. An Empfänger, die nicht in diesem Inventar stehen, werden keine Personendaten bekanntgegeben.

7. Ihre Rechte

Auch zu Bekanntgaben ins Ausland stehen Ihnen die Rechte nach dem DSG zu, insbesondere Auskunft über die Empfängerstaaten und die Garantien (Art. 25 DSG). Anfragen richten Sie mit D-13 · Formular für Anfragen betroffener Personen oder per E-Mail an sales@mybusyness.com; Auskunft erteilen wir innert 30 Tagen.

Beruht eine Übermittlung auf Ihrer Einwilligung, können Sie diese jederzeit widerrufen; ab dem Widerruf endet die Übermittlung.


Dieses Dokument beschreibt das im Code gemessene Verhalten von mybusyness. Keine Rechtsberatung.