Datenübermittlung ins Ausland
D-08 · v1.0 · veröffentlicht
| Feld | Wert |
|---|---|
| Dokumentcode | D-08 |
| Dokumentname | Datenübermittlung ins Ausland |
| Version | v1.0 |
| Veröffentlichungsdatum | 2026-09-25 |
| Rechtsgrundlage | Art. 16 DSG und Art. 17 DSG; DSV; soweit EU: Kapitel V DSGVO (Art. 44–49) |
| Anzeigeort | Anhang zu D-06 · Seite «Datenübermittlung ins Ausland» · Link im Cookie-Banner |
| Status | v1.0 veröffentlicht (2026-09-25) |
1. Zweck dieses Dokuments
Werden Personendaten aus der Schweiz ins Ausland bekanntgegeben, gelten Art. 16 DSG und Art. 17 DSG. Beim Betrieb von mybusyness finden Bekanntgaben ins Ausland statt. Dieses Dokument zeigt offen, welche Daten an wen, zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage gehen.
Die Kundendaten der Region Schweiz werden auf Servern in der Schweiz gespeichert und gesichert und verlassen die Schweiz nicht; die einzigen Ausnahmen sind in D-08 abschliessend aufgeführt. Diese Ausnahmen sind die in Abschnitt 4 aufgeführten Übermittlungen; es gibt keine weiteren.
2. Begriffe (einmalig)
- Bekanntgabe ins Ausland: Übermitteln von Personendaten an eine Person oder einen Server ausserhalb der Schweiz oder Zugänglichmachen aus dem Ausland.
- Angemessener Schutz: Ein Datenschutzniveau im Empfängerstaat, das der Bundesrat als angemessen festgestellt hat (Art. 16 Abs. 1 DSG; DSV).
- Geeignete Garantien: Vertragliche Garantien, wenn kein angemessener Schutz festgestellt ist, insbesondere Standardvertragsklauseln (Art. 16 Abs. 2 DSG).
- Maskierung: Ersetzen von Identifikationsdaten durch Platzhalter wie
[AHV-001]vor dem externen Aufruf.
3. Rechtsrahmen
Stufe 1 — Angemessener Schutz (Art. 16 Abs. 1 DSG). Hat der Bundesrat für einen Staat einen angemessenen Schutz festgestellt, ist die Bekanntgabe dorthin zulässig.
Stufe 2 — Geeignete Garantien (Art. 16 Abs. 2 DSG). Fehlt ein angemessener Schutz, dürfen Personendaten bekanntgegeben werden, wenn geeignete Garantien bestehen, insbesondere Standardvertragsklauseln gemäss Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Europäischen Kommission vom 4. Juni 2021, vom EDÖB anerkannt.
Stufe 3 — Ausnahmen (Art. 17 DSG). Ohne angemessenen Schutz und ohne Garantien ist eine Bekanntgabe nur in den gesetzlichen Ausnahmefällen zulässig, darunter die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person.
Soweit Personen in der EU angesprochen werden, gelten für Übermittlungen in Drittländer zusätzlich die Regeln von Kapitel V DSGVO (Art. 44–49).
Einordnung: Die Übermittlung an Cloud-Sprachmodelle ist fortlaufend; massgebend sind deshalb die Standardvertragsklauseln (Stufe 2). Die Übermittlung durch Mess-Cookies beruht auf der Einwilligung der Besucherin bzw. des Besuchers und findet ohne Einwilligung gar nicht statt.
4. Inventar der Übermittlungen
4.1 Cloud-Sprachmodelle
| Thema | Inhalt |
|---|---|
| Was geht hinaus | Text, der für die Vorbereitung eines Auftrags an ein Modell gesendet wird — nur maskiert und nur Inhalte der Klassen D0–D2 |
| Was nicht hinausgeht | Inhalte der Klassen D3 und D4 (nur an ein lokales Modell), Inhalte der Klasse D5 (an kein Modell), die maskierten Identifikationsdaten selbst, die Zuordnungstabelle der Maskierung |
| Zweck | Eine begrenzte Zahl von Auftragsarten, z. B. Zusammenfassen von Text, Herausarbeiten von Vertragsklauseln, Beantworten von Abteilungsfragen |
| Empfänger | Der Anbieter des Modells; er ergibt sich aus der Modellkonfiguration des Produkts und ist nicht im Code festgelegt. Die derzeit genutzten Anbieter haben ihren Sitz in den USA. |
| Mechanismus | Stufe 2 — Standardvertragsklauseln. Ohne abgeschlossene Standardvertragsklauseln findet diese Übermittlung nicht statt. |
| Häufigkeit | Fortlaufend (bei Nutzung) |
RISIKOMINDERNDE MASSNAHMEN (im Code gemessen):
- Maskierung vor dem Aufruf: türkische Identifikationsnummer, AHV-Nummer, BSN und IBAN mit Prüfziffernkontrolle; dazu Telefon, E-Mail, Steuernummer, Kartennummer und schlüsselähnliche Zeichenfolgen.
- Klassifizierung D0–D5 und Weiterleitung; D5 geht an kein Modell.
- Die Zuordnungstabelle wird verschlüsselt gespeichert und nach 24 Stunden vernichtet; sie verlässt das System nie.
- Eine Aufgabe für ein lokales Modell erzeugt ohne lokales Modell einen sichtbaren Fehler; kein stiller Wechsel in die Cloud.
- Ein grosser Teil der Arbeit des Produkts nutzt kein Modell; dabei findet keine Übermittlung statt.
- Bei der Datenübernahme per Excel oder CSV verlässt keine einzige Zeile das System.
EHRLICHE GRENZE: Die Maskierung entfernt Identifikationsdaten, anonymisiert aber keinen freien Text. Ein Vertragsabsatz oder eine Korrespondenz kann nach der Maskierung weiterhin Personendaten enthalten und über den Zusammenhang eine Person bestimmbar machen. Diese Übermittlung wird deshalb als Bekanntgabe von Personendaten behandelt.
4.2 Website-Server in der Türkei
| Thema | Inhalt |
|---|---|
| Was | Seitenanfragen an die Website (einschliesslich der Seiten unter /ch), Serverzugriffsprotokoll mit maskierter IP-Adresse, Einwilligungsnachweis (Einwilligungskennung, Zeitpunkt, Dokumentcode + Version + Region, gesalzener IP-Hash — nie die rohe IP-Adresse, Browser-Zusammenfassung (Browserfamilie und Plattform), Entscheid), E-Mails an uns |
| Wie | Die Website wird von einem Server in der Türkei ausgeliefert; Ihr Browser sendet seine Anfragen direkt an diesen Server |
| Zweck | Betrieb der Website, Sicherheit, Nachweis der Einwilligung, Beantwortung von Anfragen |
| Empfänger | Topluyıldız Danışmanlık A.Ş. als Verantwortliche mit Sitz in der Türkei |
| Nicht betroffen | Die Kundendaten der Anwendung — sie bleiben auf den Servern in der Schweiz |
4.3 Google Analytics
| Thema | Inhalt |
|---|---|
| Was | IP-Adresse, Geräte- und Browserangaben, Nutzungsdaten, Cookie-Kennung |
| Zweck | Messung der Website-Nutzung |
| Empfänger | Google Ireland Limited und Google LLC (USA) |
| Mechanismus | Stufe 3 — ausdrückliche Einwilligung der Besucherin bzw. des Besuchers (D-04). Ohne Einwilligung wird das Tag nicht geladen und findet keine Übermittlung statt. |
| Zusatzmassnahme | Das Tag startet mit allen Einwilligungssignalen im Zustand «abgelehnt» |
4.4 E-Mail-Versand
| Thema | Inhalt |
|---|---|
| Heute | Für den E-Mail-Versand wird derzeit kein Drittanbieter eingesetzt; über diesen Weg findet keine Übermittlung statt. |
| Künftig | Wird ein Anbieter ausgewählt, wird dieses Dokument vor Inbetriebnahme aktualisiert. |
4.5 Betrieb und Wartung aus der Türkei
| Thema | Inhalt |
|---|---|
| Was | Zugriff auf die Systemdaten auf den Servern in der Schweiz, soweit für Betrieb, Wartung und Support nötig |
| Wie | Fernzugriff aus der Türkei; die Daten bleiben auf den Servern in der Schweiz gespeichert |
| Empfänger | Topluyıldız Danışmanlık A.Ş. (Türkei) |
| Mechanismus | Stufe 2 — Standardvertragsklauseln als Bestandteil des Auftragsverarbeitungsvertrags (D-07 Artikel 10) |
4.6 Vom Kunden verbundene Dienste
| Thema | Inhalt |
|---|---|
| Was | Nur die Datensätze der jeweiligen Integration |
| Wer entscheidet | Der Kunde verbindet einen Dienst mit seinem eigenen Schlüssel und entscheidet damit selbst über diese Bekanntgabe. Hat der Dienst seinen Sitz ausserhalb der Schweiz, ist der Kunde als Verantwortlicher für die Grundlage nach Art. 16 DSG und Art. 17 DSG zuständig. |
5. Kontrollliste vor jeder Übermittlung
Bevor eine Übermittlung beginnt, muss Folgendes erfüllt sein:
| # | Kontrolle | Betrifft |
|---|---|---|
| 1 | Mit dem Empfänger sind Standardvertragsklauseln abgeschlossen | 4.1, 4.5 |
| 2 | Die Übermittlung ist in D-01, D-02 und D-09 nach Empfänger und Zweck aufgeführt | Alle |
| 3 | Beruht die Übermittlung auf Einwilligung, wurde diese gemäss D-04 eingeholt und aufgezeichnet | 4.3 |
| 4 | Aufbewahrungsdauer und Vernichtungsweise beim Empfänger sind schriftlich festgehalten | 4.1 |
| 5 | Ein neuer Empfänger ist zuerst in dieses Inventar aufgenommen | Alle |
6. Änderungen
6.1. Neue Empfänger, ein Wechsel des Empfängers oder zusätzliche Datenkategorien erfordern eine Aktualisierung dieses Dokuments.
6.2. Bei einer Aktualisierung wird die Versionsnummer erhöht, die Datenschutzhinweise werden angepasst und — falls nötig — neue Standardvertragsklauseln abgeschlossen.
6.3. An Empfänger, die nicht in diesem Inventar stehen, werden keine Personendaten bekanntgegeben.
7. Ihre Rechte
Auch zu Bekanntgaben ins Ausland stehen Ihnen die Rechte nach dem DSG zu, insbesondere Auskunft über die Empfängerstaaten und die Garantien (Art. 25 DSG). Anfragen richten Sie mit D-13 · Formular für Anfragen betroffener Personen oder per E-Mail an sales@mybusyness.com; Auskunft erteilen wir innert 30 Tagen.
Beruht eine Übermittlung auf Ihrer Einwilligung, können Sie diese jederzeit widerrufen; ab dem Widerruf endet die Übermittlung.
Dieses Dokument beschreibt das im Code gemessene Verhalten von mybusyness. Keine Rechtsberatung.